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Unternehmensformen: Welches Konstrukt das Richtige für dich ist

GmbH, GbR, OHG oder doch eine AG? Unternehmensformen gibt es sehr viele in Deutschland. Doch welche ist die richtige Form, wenn du Unternehmer werden willst? Tipps dazu, was du beachten musst und wie du dich besser entscheiden kannst findest du im Folgenden.

Wenn du in Deutschland ein Unternehmen gründen möchtest, musst du dich erst einmal entscheiden, welche Unternehmensform für dich die Richtige ist. Die Entscheidung ist in der Regel von vielen Faktoren abhängig. Das können zum Beispiel Betriebsgröße oder Art des Unternehmens sein, dass du im Kopf hast. Grundsätzlich gilt erstmal folgende Unterscheidung: Je nachdem ob bei deinem Unternehmen die Personen oder das Kapital im Mittelpunkt stehen sollen, kannst du entweder eine Personengesellschaft gründen oder aber eine Kapitalgesellschaft. Was die Vor- und Nachteile der verschiedenen Formen sind und welche Unternehmen du überhaupt gründen kannst, erklären wir in den folgenden Abschnitten.

Unternehmensformen im Überblick

Unternehmensformen: Die Wahl will gut überlegt sein

Wenn du eine Personengesellschaft gründen möchtest, kannst du folgende Unternehmensformen auswählen.

  • das Einzelunternehmen
  • die stille Gesellschaft
  • die offene Handelsgesellschaft oder auch OHG abgekürzt
  • die Kommanditgesellschaft, die du als KG abkürzt
  • die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts oder auch als GbR bekannt

Willst du lieber eine Kapitalgesellschaft gründen, kannst du auf folgende Formen von Unternehmen zurückgreifen.

  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder kurz gesagt, die GmbH
  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung & Compagnie Kommanditgesellschaft oder in der Kurzform GmbH & Co.KG
  • die Aktiengesellschaft oder auch AG
  • die Kommanditgesellschaft auf Aktien oder kurz die KGaA
  • die eingetragene Genossenschaft oder auch eG

Das Einzelunternehmen

Wenn du die einfachste Form der Unternehmensgründung wählen möchtest, dann ist das die Form des Einzelunternehmens und gleichzeitig die gebräuchlichste Rechtsform in Deutschland. Als Gründer musst du keine Formalitäten einhalten und die Eintragung in das Handelsregister ist erst dann fällig, wenn dein Unternehmen einen bestimmten Mindestumsatz erwirtschaftet und du eine bestimmte Mitarbeiterzahl eingestellt hast. Auch benötigst du dafür kein Stammkapital. Kehrseite: Bei einem Einzelunternehmen bist du der Betriebsinhaber und haftest für Löhne, Ausgaben und Schulden mit deinem gesamten Privatvermögen. Wenn du mit deinem Einzelunternehmen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches bist, bist du außerdem zur Buchführung verpflichtet.

Die stille Gesellschaft

Wenn du eine stille Gesellschaft gründen möchtest, gründest du eine Sonderform einer Personenvereinigung und demnach keine Handelsgesellschaft. Die stille Gesellschaft kannst du ohne weitere Vereinbarung gründen, sie hat den Charakter eines Schuldverhältnisses. Als stiller Teilhaber finanzierst du durch eine Kapital- oder Sacheinlage den Geschäftsbetrieb, bist aber nicht selbst am Geschäft und dem Betrieb beteiligt. Als stiller Teilhaber wirst du am Gewinn beteiligt.

Die offene Handelsgesellschaft (OHG)

Wenn du eine OHG gründest, hast du ein vollkaufmännisches Handelsgewerbe. Eine OHG ist nicht nur für dich alleine gründbar, denn es ist eine gemeinschaftliche Firma. Zur Gründung ist also neben dir noch eine weitere Person notwendig. Die OHG kann kannst du im Gegensatz zur GbR demnach nur als Kaufmann gründen, und ebenfalls kann sie auch nicht von dir als Kleingewerbetreibenden gegründet werden. Dein Vorteil bei einer OHG ist, dass du kein Mindestkapital benötigst. Allerdings haftest du als Geschäftsführer mit deinem gesamten Vermögen.

Die Kommanditgesellschaft

Wenn du eine Kommanditgesellschaft oder auch KG abgekürzt gründest, hast du in deinem Unternehmen zwei Gesellschaftergruppen, die unabhängig voneinander haften. In diesem Fall nennt man sie Komplementäre und Kommanditisten. Als Kommanditist kannst du dich finanziell am Unternehmen beteiligen. Als Komplementär hast du das alleinige Entscheidungsrecht und führst allein die Geschäfte des Unternehmens. Allerdings haftest du als Komplementär mit deinem gesamten Privatvermögen, und wenn du als Kommanditist beteiligt bist nur mit deinen Einlagen.

Die GbR

Wenn du eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder auch kurz, eine GbR gründest, bildest du einen Zusammenschluss aus mindestens zwei oder auch oft mehreren natürlichen oder juristischen Personen. Du unterliegst, wie der Name schon sagt, den Regeln des bürgerlichen Rechts. In einer GbR bist du mit allen Partnern gleichberechtigt, und die Beschlüsse des Unternehmens müssen einzeln gemacht werden. Auch wenn eigentlich nicht notwendig solltest du vorher einen klaren Gesellschaftervertrag für die Gründung abschließen. Der muss allerdings nicht notariell beurkundet werden. Ein großer Vorteil ist, dass du für die GbR kein Mindestkapital benötigst. Dafür haftest du und alle anderen Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen.

Die GmbH und die UG (Unternehmergesellschaft)

Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist wohl die bekannteste Unternehmensform. Um eine GmbH zu gründen, brauchst du allerdings ein sogenanntes Mindeststammkapital. Das beträgt mindestens 25.000 Euro, von denen du mindestens 12.500 Euro sofort "bar" einzahlen musst. Für die GmbH ist ein relativ großer Verwaltungsaufwand im Vorfeld zu betreiben. Du musst zuerst einen Gesellschaftervertrag schließen und ihn notariell beurkunden lassen. Außerdem musst du einen Geschäftsführer ernennen und ebenfalls eine Gesellschafterliste aufstellen. Die GmbH musst du auch in das Handelsregister eintragen lassen. Der große Vorteil bei einer GmbH ist der, dass du im Normalfall als Gesellschafter nur mit deinen Einlagen, also wenigstens 25.000 Euro haftest. Nur in Ausnahmefällen musst du auch mit deinem Privatvermögen haften.

Es gibt seit einigen Jahren außerdem noch eine Sonderform der GmbH, und zwar die sogenannte UG oder Unternehmergesellschaft. Für die UG benötigst du nur ein Mindeststammkapital von einem Euro. Allerdings bist du in der UG dazu verpflichtet, Rücklagen zu bilden, bis das Mindeststammkapital einer GmbH von 25.000 Euro erreicht ist.

Die GmbH & Co.KG

Die GmbH & Co.KG ist eine etwas erweiterte Form der gewöhnlichen GmbH. Diese bietet dir nach der Gründung etwas mehr Handlungsspielraum als die GmbH. Das Kürzel Co. KG steht für Compagnie Kommanditgesellschaft. Das heißt im Prinzip, dass die GmbH als persönlich haftende Komplementärin einer Kommanditgesellschaft in das Unternehmen eingebunden ist. Du oder die Gesellschafter treten also in den meisten Fällen als Kommanditisten im Unternehmen auf. Dein Vorteil ist, dass das Haftungsrisiko bei einer KG geringer als bei einer GmbH ist. Deine eigenen Entscheidungsbefugnisse und die Verteilung von Gewinnen und Verlusten hängen außerdem von der Vermögenseinlage der GmbH und der Kommanditisten ab.

Die Aktiengesellschaft

Wenn du eine Aktiengesellschaft gründen willst, benötigst du als erstes ein Grundkapital von 50.000 Euro. Das wird dann in Aktien zerlegt und von den Gesellschaftern eingebracht. Die AG oder auch Aktiengesellschaft kannst du nur gründen, wenn du sie von einem Notar beurkunden lässt. Außerdem musst du das Unternehmen in das Handelsregister eintragen lassen. Im Falle der AG haftest du und die anderen Gesellschafter nur mit den eingebrachten Einlagen, genauso wie bei der GmbH allerdings auch in Ausnahmefällen mit deinem Privatvermögen. Außerdem musst du noch die verschiedenen Organe berücksichtigen. Bei einer Aktiengesellschaft sind das der Vorstand, der Aufsichtsrat und dieHauptversammlung.

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien

Eine relativ seltene Form des Unternehmens ist die KGaA oder auch die Kommanditgesellschaft auf Aktien. Wenn du eine KGaA gründest, verbindest du bestimmte Elemente der Aktiengesellschaft mit anderen Elementen der Kommanditgesellschaft. Somit bist du Teil einer Aktiengesellschaft, die über Komplementäre verfügt, die für die Firma persönlich haften. Da es sich bei der KGaA um eine Art Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, muss du sie ins Handelsregister eintragen lassen. Außerdem muss sie notariell beurkunden werden.

Die eingetragene Genossenschaft

Für die Gründung einer eingetragenen Genossenschaft benötigst du sehr viele verschiedene Teile und Mitglieder. Oft sind die eingetragenen Genossenschaften ein Zusammenschluss von auf der einen Seite natürlichen Personen und auf der anderen Seite juristischen Personen. Diese Form des Unternehmens kann in den unterschiedlichsten Formen gegründet werden. So zum Beispiel als Konsum-, Bank-, Bau-, Dienstleistungs-, Absatz- oder Produktionsgenossenschaft. Die Mitgliederzahl ist offen und die einzelnen Mitglieder erwerben Anteile an der Genossenschaft.

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